Kaupthing-Edge-Bank - Krise

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Die Deutsche Niederlassung der Kaupthing Bank ist am 09.10.2008 durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzaufsicht) unter ein Moratorium gestellt worden, nachdem schon tags zuvor der Zugriff auf die ausnahmslos online-geführten Konten für die Kunden durch die Isländische Mutter gesperrt wurde. Zum 22.05.2009 wurde dieses Moratorium wieder aufgehoben. Die Niederlassung Deutschland war somit bis zur Verkündung bis zur Löschung der Zweigniederlassung im Handelsregister Frankfurt zum 09.10.2009 sowie faktisch noch bis zur Einstellung der Geschäftstätigkeit mit Auflösung des Deutschen Büros am 19.11.2009 in Deutschland vollumfänglich geschäftsfähig

Die Deutschen Kunden erhielten im Sommer 2009 alle Kapitalsalden zum Zeitpunkt des Eintritts des Moratoriums zurück. Die vertraglich zustehenden Zinsgutschriften sowie die Kontenabschlusssalden nach Wirksamkeit der von der Bank mit Schreiben vom 22.05.2009 (eintreffend ab 25.05.2009) einseitig ausgesprochenen Kontenkündigungen werden derzeit in einem sogenannten Winding-Up-Verfahren nach Isländischem Recht geltend gemacht

Hier steht jetzt eine erste Gläubigerversammlung am 29.01.2009 in Reykjavik an. Für den Fall keiner eigenen Teilnahmemöglichkeit an der Versammlung bieten Aktive des Internet-Forums www.kaupthingedge.foren-city.de die Übernahme einer Vertretungsvollmacht an.

Hierzu muss zunächst eine Registrierung auf der Seite http://www.kaupthing.com/?pageid=4155 erfolgen sowie eine Weiterleitung der später eintreffenden Teilnahmebestätigungsemail vom Winding-Up-Committee an die email-Adresse: webmaster@kaupthing-edge.info [weiter]


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